Hier führen wir Fragen auf, die uns häufig von Interessenten und Klienten gestellt werden – und unsere Antworten darauf.

 

Ihre Frage wird hier nicht beantwortet? Dann schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info@abw-muenster.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Häufig gestellte Fragen – und unsere Antworten

Wer übernimmt die Kosten für das Ambulant Betreute Wohnen?

Bei Hilfebedürftigkeit werden die Kosten vom zuständigen Sozialhilfeträger übernommen (in der Regel ist dies der LWL). Bei jedem Antrag wird jedoch geprüft, ob sich der Antragssteller an den Kosten beteiligen kann. Hierzu wird das Einkommen und Vermögen unter Abzug von Freibeträgen berechnet. Wenn Ihr Einkommen die Grenze nicht übersteigt, ist die Hilfe für Sie kostenlos.

Wie berechne ich meine Eigenbeteiligung?

Informationen zu Einkommens- und Vermögensfreibeträgen erhalten Sie auf den Seiten des LWL.

LWL | Fragen und Antworten für Betroffene und Angehörige – BTHG2020

Muss ich mein Vermögen einsetzen?

Informationen zu Einkommens- und Vermögensfreibeträgen erhalten Sie auf den Seiten des LWL.

LWL | Fragen und Antworten für Betroffene und Angehörige – BTHG2020

Müssen sich meine Eltern oder Angehörigen an den Kosten beteiligen?

Nein.

Muss ich eine eigene Wohnung haben?

Ja, das müssen Sie. Jedoch gibt es die Möglichkeit, wenn Sie noch bei Ihren Eltern wohnen und Ihr baldiger Auszug in eine eigene Wohnung geplant ist und zeitnah umgesetzt werden soll, trotzdem bereits die Hilfen des Ambulant Betreuten Wohnens in Anspruch zu nehmen.

Wird mir bei der Wohnungssuche geholfen?

Wir können Sie bei allen mit der Wohnungssuche verbundenen Schritten begleiten und unterstützen. Abnehmen können wir Ihnen die Wohnungssuche jedoch nicht.

Wie lang ist meine Betreuungszeit pro Woche?

Im Hilfeplangespräch mit dem zuständigen Hilfeplaner des LWL  werden Ziele vereinbart und der Betreuungsumfang individuell bestimmt, eine pauschalisierte Aussage ist daher nicht möglich. Die entsprechende Stundenzahl wird für 12-18 Monate bewilligt. Gegebenenfalls kann mit Hilfe eines schriftlichen Antrags die Stundenanzahl innerhalb dieses Zeitraums erhöht oder reduziert und damit an Ihre Bedürfnisse angepasst werden.

Was ist der Unterschied zur gesetzlichen Betreuung?

„Eine „gesetzliche Betreuung“ wird durch das Amtsgericht angeordnet. Der vom Gericht bestellte (gesetzliche) Betreuer kann den Betreuten in bestimmten, vom Gericht festgelegten Bereichen wie Vermögen, Gesundheit etc. rechtlich vertreten, d. h. rechtliche Entscheidungen für ihn treffen. Eine solche „gesetzliche Betreuung“ kann auch nur durch das Gericht wieder beendet werden.
Das Ambulant Betreute Wohnen hingegen basiert auf ausschließlich gemeinsam mit Ihnen vereinbarten Zielen und kann jederzeit von Ihnen gekündigt werden. Hier steht die praktische Unterstützung im Alltag im Vordergrund. Diese kann immer nur einvernehmlich mit Ihnen erfolgen. Daher ist weder ein Beschluss noch eine Bevollmächtigung notwendig.

Wie lange kann ich die Hilfe bekommen?

So lange, wie Sie sie brauchen.

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