„Eine „gesetzliche Betreuung“ wird durch das Amtsgericht angeordnet. Der vom Gericht bestellte (gesetzliche) Betreuer kann den Betreuten in bestimmten, vom Gericht festgelegten Bereichen wie Vermögen, Gesundheit etc. rechtlich vertreten, d. h. rechtliche Entscheidungen für ihn treffen. Eine solche „gesetzliche Betreuung“ kann auch nur durch das Gericht wieder beendet werden.
Das Ambulant Betreute Wohnen hingegen basiert auf ausschließlich gemeinsam mit Ihnen vereinbarten Zielen und kann jederzeit von Ihnen gekündigt werden. Hier steht die praktische Unterstützung im Alltag im Vordergrund. Diese kann immer nur einvernehmlich mit Ihnen erfolgen. Daher ist weder ein Beschluss noch eine Bevollmächtigung notwendig.